Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt – ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten hat.
Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig. Als Arbeitsunfälle gelten beispielsweise auch Schulunfälle und Unfälle von Helfern im Straßenverkehr. Zusätzlich sind die privaten Pflegepersonen im Rahmen der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz unabhängig vom Alter gesetzlich unfallversichert. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Selbständige können freiwilliges Mitglied einer Berufsgenossenschaft werden; auch dann sind die D-Ärzte zuständig.
Um eine qualifizierte und angemessene Behandlung der Unfallverletzten zu gewährleisten, werden Ärzte mit speziellen Qualifikationen dafür zugelassen. Dabei müssen nicht alle Verletzten in der Behandlung beim Spezialisten verbleiben, sie sollten aber zur Einschätzung des Ausmaßes der Verletzung und evtl. Komplikationen bei diesem angesehen werden bzw. durchgehen, daher der Begriff Durchgangsarzt.
Tätigkeiten und Zuständigkeit des Durchgangsarztes:
Der Unfallverletzte wird untersucht und der Befund dokumentiert, entsprechend wird ein Bericht für die BG erstellt und eine Behandlung eingeleitet. Bei schweren Verletzungen oder drohenden Komplikationen verbleibt der Patient in einer besonderen Heilbehandlung, das heisst, dass die Weiterbehandlung beim Durchgangsarzt verbleiben muss. Bei besonders schweren Fällen muss der Patient im Rahmen eines sogenannten „Verletzungsartenverfahrens“ in ein speziell dafür zugelassenes Krankenhaus eingewiesen bzw. dort vorgestellt werden.
Bei leichteren Verletzungen wird eine allgemeine Heilbehandlung eingeleitet, die auch von anderen niedergelassenen
Ärzten fortgeführt werden kann. Anforderungen bzw. Voraussetzungen an einen Durchgangsarzt sind sowohl in fachlicher Hinsicht (Facharzt für Chirurgie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzqualifikation spezielle Unfallchirurgie) als auch für die räumliche, technische und personelle Ausstattung einer D- Arzt Praxis vorgegeben.
Weiter werden eine erweiterte Pflicht zur Fortbildung und lange Praxisöffnungszeiten gefordert.